bei folgenden Themenbereichen:
Schwierigkeiten von Kindern und Jugendlichen wirken sich auf die ganze Familie aus, deshalb ist es sinnvoll, Eltern und Unterstützungspersonen in die Therapie miteinzubeziehen. Je nach Alter des Kindes und Themenbereich kann die Beteiligung der Personen an den einzelnen Sitzungen variieren. Mit Jugendlichen ab 12 Jahren arbeite ich auch im Einzelsetting.
Ich biete Unterstützung bei:
Paartherapie
Grundlage für eine erfolgreiche Paartherapie ist die Bereitschaft jedes Teiles, sich selbst zu verändern und eingeübte Denk- Fühl- und Verhaltensweise zu reflektieren - mit dem Ziel, die Beziehung zu verbessern, mehr Verständnis füreinander zu erreichen und zu mehr Lebens- und Liebesqualität zu finden.
Für getrennte Eltern,
Beratung vor einvernehmlicher Scheidung gem. § 95 Abs. 1a AußStrG
Seit 2013 haben Eltern minderjähriger Kinder vor einvernehmlicher Scheidung ein Beratungsgespräch über die Auswirkungen der Scheidung auf die Kinder zu führen.
Ich biete diese Beratung für Einzelpersonen (Dauer 60 Minuten) oder Elternpaare (Dauer 90 Minuten) an.
Inhalte der Beratung sind:
In der Beratung orientiere ich mich an Ihren Fragen, Ihrer Lebenssituation und am Alter Ihrer Kinder. Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie die Teilnahmebestätigung, die Sie zur Vorlage bei Gericht benötigen. Kinder können an der Beratung nicht teilnehmen.
Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG
In strittigen Obsorge- und Kontaktrechtverfahren können Richter*Innen zur Sicherung des Kindeswohls Eltern- oder Erziehungsberatung anordnen. Die vom Bundesministerium vorgegebenen Qualitätskriterien sehen vor, dass Eltern die Beratung gemeinsam durchführen.
Diese Beratung bietet getrennten Eltern einen sicheren Rahmen, in dem sie sich mit Unterstützung einer neutralen, außenstehenden Person über die unterschiedlichen Sichtweisen und Problemlagen rund um das gemeinsame Kind auseinander setzen können. Im Fokus der Beratung stehen das Kind, seine Bedürfnisse, Wünsche, Sorgen und seine Lebenssituation.
Ziel der Beratung ist, dass Sie als Eltern zu einer Gesprächsbasis finden und die gemeinsame elterliche Verantwortung für Ihr Kind - abseits von Gericht und Antragstellungen - wahrnehmen können.
Seit Jänner 2018 ermöglicht die Kinder- und Jugendhilfe OÖ Pflegeeltern und Eltern, deren Kind bei Pflegeeltern untergebracht ist, unabhängige und kostenlose Beratung. Sie erhalten von Ihrer/Ihrem zuständigen Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter jährlich ein "Beratungsscheckheft" mit Gutscheinen, die Sie bei mir einlösen können.
Sonja Forstner, PMM | Psychotherapeutin | Gerstnerstraße 11, 4040 Linz